Du hast eine Beteiligungs-UG gegründet. Für das erste große Projekt, für den Einstieg irgendwo, für den Moment, in dem sich die Gelegenheit zeigt. Und jetzt? Steht sie rum. Kein Projekt in Sicht, kein Umsatz, und trotzdem knabbern die Kontoführungsgebühren und der IHK-Beitrag Monat für Monat am bisschen Kapital, das drin ist.
Bevor du sie frustriert wieder dichtmachst, lies das hier. Es gibt einen erstaunlich eleganten Weg, deine Beteiligungs-UG am Leben halten zu können, ohne dass sie an irgendetwas beteiligt ist. Sie soll sogar arbeiten, ganz ohne Beteiligung – über ein Firmendepot für die UG, mit dem du das Geld der Gesellschaft anlegst. So geht’s.
Inhaltsverzeichnis
Das Problem: Die leere Hülle kostet trotzdem
Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft. Und die verursacht Fixkosten, egal ob sie etwas tut oder nicht:
- Kontoführung fürs Geschäftskonto.
- IHK-Grundbeitrag. Den zahlt jede Kapitalgesellschaft, auch bei null Gewinn. Die bekannte Freigrenze für Kleingewerbe gilt für dich als GmbH oder UG nicht.
- Jahresabschluss und Offenlegung. Muss sein, auch für die schlafende UG. Wer die Belege von Anfang an sauber ablegt, macht sich das später deutlich leichter.
Ohne Gegenwert läuft das ins Minus. Der Trick ist, der UG einen kleinen Motor einzubauen, der diese Kosten trägt.
Schritt 1: Geld reinschieben, der einfachste Teil
Du kannst deiner UG jederzeit formlos Kapital zuführen. Der sauberste Weg ist die Einzahlung in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB): Du überweist den Betrag von privat aufs Gesellschaftskonto und buchst ihn gegen die Kapitalrücklage. Fertig. Kein Notar, keine Handelsregister-Anmeldung, das ist ein reiner Buchungsvorgang. Das Geld wird Eigenkapital der UG und ist steuerlich ein Nullsummenspiel: keine Betriebsausgabe, kein Ertrag.
Willst du dir die Option offenhalten, das Geld später wieder rauszuholen, nimm stattdessen ein Gesellschafterdarlehen. Dann ist es eine rückzahlbare Verbindlichkeit der UG dir gegenüber.
Schritt 2: Darf die UG überhaupt anlegen? Ja.
Wichtig zu wissen: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, also die Anlage des UG-Geldes in Wertpapiere, ist keine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Du brauchst dafür keine BaFin-Erlaubnis. Erlaubnispflichtig wäre nur, fremdes Vermögen für Dritte zu verwalten.
Ein Praxis-Tipp, wenn deine UG als reine Beteiligungsholding gegründet wurde: Wirf einen Blick in deinen Unternehmensgegenstand. Ein breites Wertpapierdepot fällt da streng genommen nicht drunter. Entweder du hältst das Depot bewusst klein, als Liquiditätsanlage der Holding ist das unproblematisch, oder du ergänzt die Satzung um „die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens“. Als Alleingesellschafter hast du damit praktisch nie ein Problem, sauber ist Letzteres trotzdem.
Kleiner Realitätscheck dazu: Die Ergänzung des Unternehmensgegenstands ist eine Satzungsänderung. Die braucht notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister, rechne mit 300 bis 500 Euro. Der „kein Notar“-Vorteil aus Schritt 1 gilt hier also nicht.
Schritt 3: Warum der UG-Mantel steuerlich charmant ist
Hier wird’s interessant. Als Kapitalgesellschaft genießt deine UG Vorteile, die es privat nicht gibt:
- Kursgewinne aus Aktien sind zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG), unabhängig von der Beteiligungshöhe. Effektiv bleiben etwa 1,5 % Steuer.
- Aktien-ETFs bekommen für Kapitalgesellschaften 80 % Teilfreistellung (§ 20 Abs. 1 InvStG). Nur 20 % des Ertrags werden besteuert. Das sind effektiv rund 6 % statt der etwa 26 % Abgeltungsteuer im Privatdepot.
Ehrlich dazugesagt: Das große Holding-Privileg, also die 95 % steuerfreien Dividenden, greift nur bei echten Beteiligungen ab 10 % an anderen Kapitalgesellschaften. Streubesitzdividenden aus Einzelaktien darunter sind dagegen voll steuerpflichtig, für die Gewerbesteuer liegt die Schwelle sogar bei 15 %. Wer also einzelne Dividendenaktien ins UG-Depot legt, zahlt auf die Ausschüttungen rund 30 % Steuer. Und noch eine Kehrseite: Weil Kursgewinne fast steuerfrei sind, kannst du Kursverluste aus Aktien spiegelbildlich steuerlich nicht abziehen (§ 8b Abs. 3 KStG). Für ein normales ETF-Depot gilt „nur“ die Teilfreistellung, aber genau die macht den Mantel trotzdem attraktiv.
Schritt 4: Das praktische Nadelöhr, das Firmendepot
Jetzt kommt der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben: Die beliebten Neobroker wie Trade Republic oder Scalable nehmen keine UGs. Den „Anmelden“-Button für juristische Personen gibt es dort schlicht nicht.
Du brauchst ein echtes Firmendepot für die UG. Anbieter, die UGs nehmen, sind zum Beispiel CapTrader, LYNX, flatex oder S Broker. Zwei Dinge sind Pflicht:
- Eine LEI-Nummer (Legal Entity Identifier). Ohne LEI darf deine UG keine Wertpapiere handeln. Sie kostet etwa 65 bis 80 Euro pro Jahr und ist in ein, zwei Tagen beantragt.
- Der Papierkram bei der Eröffnung: Handelsregisterauszug, Satzung, Gesellschafterliste, deine Legitimation und die Angabe des wirtschaftlich Berechtigten.
Sparpläne sind je nach Anbieter möglich. Hier lohnt der Vergleich, weil sich Depotführung und Ausführungskosten stark unterscheiden.
Und welcher ETF passt? Für diesen Zweck ist ein breiter, ausschüttender Welt-ETF ideal. Ein gängiges Beispiel ist der Vanguard FTSE All-World UCITS ETF in der ausschüttenden Variante (ISIN IE00B3RBWM25). Er schüttet vierteljährlich aus, deckt mit rund 3.600 Aktien fast den kompletten Weltmarkt ab, kostet nur 0,19 % im Jahr und gilt als Aktienfonds, bekommt also die 80 % Teilfreistellung. Achte bewusst auf die ausschüttende Klasse: Nur echte Ausschüttungen liefern der UG das Geld für ihre Fixkosten. Der thesaurierende Bruder (ISIN IE00BK5BQT80) tut das nicht.
Schritt 5: Ab wann trägt sich die UG selbst?
Das ist der eigentliche Clou. Deine unvermeidbaren Fixkosten (Kontoführung, IHK und LEI) liegen je nach Konstellation bei ein paar hundert Euro im Jahr. Wie viel Depot du dafür brauchst, hängt davon ab, welchen ETF du wählst:
- FTSE All-World (ausschüttend, A1JX52): aktuell nur rund 1,3 % Ausschüttungsrendite, dafür maximales Kurswachstum. Break-even bei etwa 24.000 Euro.
- FTSE All-World High Dividend Yield (A1T8FV): rund 2,5 % Ausschüttung, der Mittelweg. Break-even bei etwa 12.000 bis 15.000 Euro.
- VanEck Morningstar Developed Markets Dividend Leaders (A2JAHJ): rund 4,2 % Ausschüttung, gefiltert nach Dividendenhöhe und finanzieller Stabilität. Break-even schon bei etwa 7.500 Euro.
Du entscheidest also, ob deine UG auf Wachstum oder auf Selbstfinanzierung optimiert. Alle drei sind Aktienfonds mit über 51 % Aktienquote, die 80 % Teilfreistellung gilt durchgehend.
Wichtig: Diese Rechnung geht nur auf, wenn du Buchhaltung und Jahresabschluss selbst machst, zum Beispiel mit einer Software wie lexoffice. Sobald ein Steuerberater den Abschluss erstellt, kommen realistisch 600 bis 1.200 Euro pro Jahr obendrauf, dann brauchst du eher das Drei- bis Vierfache im Depot.
Der ehrliche Denkanstoß zum Schluss
Frag dich, ob die UG einen echten Zweck hat. Eine Hülle „nur am Leben zu halten, damit sie lebt“, erzeugt dauerhaft Arbeit und Kosten. Wenn du sie perspektivisch für Beteiligungen oder als Anlagemantel nutzen willst: top. Wenn nicht, ist die günstigere Antwort manchmal die Liquidation.
Und denk an die zweite Steuerebene. Solange das Geld in der UG bleibt und wächst, ist es mild besteuert. Holst du es aber privat raus, fällt bei der Ausschüttung nochmal Kapitalertragsteuer an. Die UG ist ein hervorragender Akkumulationsmantel, aber kein steuerfreier Durchlauf auf dein Privatkonto.
Deine Checkliste
- LEI beantragen (parallel, dauert am wenigsten)
- Kapital in die Kapitalrücklage einzahlen
- Firmendepot bei einem UG-tauglichen Broker eröffnen
- Nach Freischaltung Geld aufs Verrechnungskonto überweisen
- Erste Order oder Sparplan starten, dann läuft es
Aus „frisst sich selbst auf“ wird so „macht wenigstens etwas“, mit überschaubarem Aufwand und einem steuerlich attraktiven Mantel obendrauf.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Info und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall, besonders bei Unternehmensgegenstand, verdeckter Gewinnausschüttung und der genauen Steuerlast, hol dir die Einschätzung deines Steuerberaters.

