Zahlst du GEZ und arbeitest im Homeoffice? Erfahre, wie du doppelte Zahlungen vermeidest und die Befreiung beantragst.
Wann ist keine zusätzliche Zahlung erforderlich?
Wenn du als Selbstständiger dein Büro in deiner Privatwohnung hast und bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung entrichtest, musst du in der Regel keinen zusätzlichen Beitrag für die Betriebsstätte zahlen.
Voraussetzungen:
- Die Betriebsstätte befindet sich innerhalb der Privatwohnung.
- Der Zugang zur Betriebsstätte erfolgt ausschließlich über die Privatwohnung.
- Für die Privatwohnung wird bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt.
Diese Regelung basiert auf § 5 Abs. 5 Nr. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) .123recht+5Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht+5gez-boykott.de+5
Was ist mit betrieblich genutzten Fahrzeugen?
Solltest du ein Fahrzeug besitzen, das du auch für betriebliche Zwecke nutzt, ist dieses in der Regel beitragspflichtig. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei; jedes weitere wird mit einem Drittelbeitrag von monatlich 6,12 Euro berechnet .
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Anleitung: So füllst du das Online-Formular aus
Um dem Beitragsservice mitzuteilen, dass deine Betriebsstätte in der Privatwohnung liegt und bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, folge dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Besuche die Website:
Gehe auf antworten.rundfunkbeitrag.de.
Aktenzeichen und Postleitzahl eingeben:
Trage dein Aktenzeichen (z. B. aus dem Schreiben des Beitragsservice) und die Postleitzahl deiner Betriebsstätte ein.

Anschrift bestätigen:
Bestätige, dass die angegebene Anschrift korrekt ist.
Antwortoption wählen:
Wähle die Option „Nein, ich habe/wir haben nichts anzumelden.“

Begründung angeben:
Gib an, dass sich die Betriebsstätte in deiner Privatwohnung befindet und bereits ein Rundfunkbeitrag für diese Wohnung gezahlt wird.
Beitragsnummer der Privatwohnung angeben:
Trage die Beitragsnummer ein, unter der deine Privatwohnung beim Beitragsservice registriert ist.

Formular absenden:
Überprüfe alle Angaben und sende das Formular ab.

Fazit
Als Selbstständiger im Homeoffice musst du in der Regel keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag für deine Betriebsstätte zahlen, sofern sie sich in deiner Privatwohnung befindet und bereits ein Beitrag für diese Wohnung entrichtet wird. Wichtig ist jedoch, dass du den Beitragsservice entsprechend informierst, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Häufige Fragen zur GEZ-Befreiung im Homeoffice für Selbstständige
Muss ich als Selbstständiger im Homeoffice einen zusätzlichen GEZ-Beitrag zahlen?
Nein, solange dein Homeoffice Teil deiner Privatwohnung ist und du dort bereits GEZ zahlst, ist keine zusätzliche Zahlung erforderlich. Du solltest jedoch den Beitragsservice darüber informieren, dass dein Büro in der Privatwohnung liegt.
Was passiert, wenn ich ein Fahrzeug für betriebliche Zwecke nutze?
Falls du ein Fahrzeug gewerblich nutzt, musst du es bei der GEZ anmelden. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei. Jedes weitere Fahrzeug wird mit 6,12 € monatlich berechnet.
Kann ich rückwirkend eine GEZ-Befreiung für mein Homeoffice beantragen?
Ja, es ist möglich, eine rückwirkende Befreiung zu beantragen. Dies gilt insbesondere, wenn du nachweisen kannst, dass du bereits für deine Privatwohnung GEZ gezahlt hast und dein Homeoffice nicht als separate Betriebsstätte galt. Nutze dazu das Online-Formular unter antworten.rundfunkbeitrag.de.
Was muss ich tun, wenn ich mein Gewerbe abmelde?
Wenn du dein Gewerbe abmeldest, solltest du den Beitragsservice darüber informieren, dass die Betriebsstätte nicht mehr existiert. Nutze dafür das Online-Formular und gib an, dass keine gewerbliche Nutzung mehr stattfindet. So vermeidest du unnötige Zahlungen.
Wie weise ich nach, dass mein Homeoffice bereits durch die Privatwohnung abgedeckt ist?
Du musst dem Beitragsservice deine private Beitragsnummer mitteilen und angeben, dass dein Büro in der Privatwohnung integriert ist. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich, sofern keine gewerbliche Betriebsstätte vorliegt.
Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich mein Homeoffice mit anderen teile?
Nein, wenn das Homeoffice Teil der Privatwohnung ist und bereits ein Rundfunkbeitrag für die Wohnung gezahlt wird, spielt es keine Rolle, wie viele Personen das Homeoffice nutzen. Wichtig ist nur, dass keine separate Betriebsstätte angemeldet wird.