Der Gründungszuschuss ist für viele Gründer das wichtigste Förderinstrument, um die ersten Monate der Selbstständigkeit zu überbrücken. Wer richtig plant und keine Fehler macht, kann sich damit einen echten Vorsprung verschaffen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du den Gründungszuschuss beantragst, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Förderung ausfällt und wie du typische Fallstricke vermeidest.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Agentur für Arbeit. Er richtet sich an Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen möchten. Der Zuschuss dient dazu, die finanziellen Risiken in der Anfangsphase der Selbstständigkeit abzufedern.
Kurz gesagt: Du erhältst für die ersten 6 Monate nach deiner Gründung dein volles ALG I plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung (z. B. für Krankenversicherung, Rentenversicherung). Danach gibt es unter Umständen weitere 9 Monate lang 300 € als Pauschale.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
- Du beziehst Arbeitslosengeld I (ALG I)
- Deine Selbstständigkeit ist hauptberuflich geplant (mind. 15 Stunden/Woche)
- Du stellst den Antrag, bevor du offiziell startest
- Du hast ein tragfähiges Geschäftskonzept und eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- ALG I Anspruch: Du musst zum Zeitpunkt des Antrags noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
- Tragfähiges Geschäftskonzept: Der Businessplan sollte alle wichtigen Zahlen, Ziele und Maßnahmen enthalten.
- Tragfähigkeitsbescheinigung: Ein Nachweis von z. B. Gründungsberater, Steuerberater oder IHK, dass dein Vorhaben wirtschaftlich Sinn macht.
- Fachliche & persönliche Eignung: Nachweise, dass du für dein Vorhaben geeignet bist (z. B. Ausbildung, Berufserfahrung).
- Antrag vor Gründung stellen! Wer erst gründet und dann beantragt, geht leer aus.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Gründungszuschuss beantragen
- Arbeitslos melden und ALG I beziehen
- Geschäftsidee entwickeln und Businessplan schreiben
- Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
- Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit abgeben
- Prüfung und ggf. Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler
- Bewilligung abwarten – dann kannst du offiziell starten!
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
- Phase 1: 6 Monate ALG I + 300 € monatlich (sozialer Zuschuss)
- Phase 2: 9 Monate 300 € (wenn Hauptberuflichkeit und Geschäftsentwicklung nachgewiesen werden)
Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht der Einkommensteuerpflicht.
Beispielrechnung: So viel bekommst du mit dem Gründungszuschuss
Angenommen, du erhältst aktuell 1.200 € Arbeitslosengeld I im Monat.
Phase 1:
- In den ersten 6 Monaten bekommst du weiterhin dein volles Arbeitslosengeld I (1.200 €) und zusätzlich 300 € Zuschuss für die soziale Absicherung.
- Monatlich stehen dir also 1.500 € zur Verfügung.
- Gesamtbetrag in 6 Monaten: 1.500 € × 6 = 9.000 €
Phase 2:
- Nach Ablauf der ersten 6 Monate kannst du für weitere 9 Monate einen Zuschuss von 300 € pro Monat erhalten, falls du weiterhin hauptberuflich selbstständig bist.
- Gesamtbetrag in 9 Monaten: 300 € × 9 = 2.700 €
Insgesamt kannst du mit Gründungszuschuss und Zuschüssen in den ersten 15 Monaten bis zu 11.700 € erhalten (bei 1.200 € ALG I).
Häufige Fehler beim Antrag auf Gründungszuschuss
- Zu spät beantragt: Wer schon gegründet hat, ist raus!
- Unvollständiger Businessplan: Die Agentur für Arbeit prüft sehr genau.
- Fehlende Nachweise: Ohne Nachweise für deine Eignung gibt es keine Förderung.
- Mangelhafte Tragfähigkeitsbescheinigung: Hier solltest du auf einen erfahrenen Gründungsberater setzen.
FAQ zum Gründungszuschuss
Kann ich den Gründungszuschuss auch als GmbH- oder UG-Gründer bekommen?
Ja, sofern du als Geschäftsführer und Gesellschafter auftrittst und alle Voraussetzungen erfüllst.
Wie oft kann man den Gründungszuschuss beantragen?
Grundsätzlich nur einmal pro ALG-I-Anspruch. Erst nach erneuter Arbeitslosigkeit mit Restanspruch ist eine Wiederbeantragung möglich. In der Regel nach 24 Monaten für ein anders Vorhaben.
Was passiert nach Ablauf des Gründungszuschusses?
Du bist zu 100 % selbst für dein Einkommen verantwortlich. Eine Rückkehr in die Arbeitslosigkeit ist möglich, aber neue Ansprüche müssen ggf. erst wieder aufgebaut werden.
Kann ich den Zuschuss nachträglich beantragen?
Nein, der Antrag muss immer vor der Gründung erfolgen.
Mein Tipp: Hol dir Unterstützung beim Antrag
Die meisten Ablehnungen beruhen auf Formfehlern oder lückenhaften Konzepten. Ich habe bereits über 300 Menschen beim erfolgreichen Antrag auf den Gründungszuschuss begleitet. Als erfahrener Gründungsberater unterstütze ich dich gern bei Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und der Vorbereitung für das Gespräch mit der Agentur für Arbeit.
Buche jetzt ein kostenloses Erstgespräch bei Deutschlands effizientester Gründungsberatung und erhöhe deine Chancen auf den Gründungszuschuss:
Fazit
Mit dem Gründungszuschuss sicherst du dir einen entscheidenden Vorteil für die ersten Monate deiner Selbstständigkeit. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und deinen Antrag sauber vorbereitest, stehen die Chancen auf Förderung sehr gut.
Dir fehlt noch Startkapital?
Informiere dich jetzt, wie du mit dem SAB-Gründerdarlehen bis 30.000 € Förderung für dein Unternehmen erhältst.