AI Act für Selbstständige: Was du ab August 2026 wirklich kennzeichnen musst

Ab dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 des EU AI Act. Im Netz kursiert dazu gerade viel Halbwissen: Muss ich jetzt jeden mit KI geschriebenen Satz labeln? Drohen Bußgelder in Millionenhöhe? Die kurze Antwort für dich als Selbstständigen: Es ist deutlich weniger schlimm, als viele behaupten, wenn du weißt, was wirklich gilt.

Dieser Beitrag bringt Ordnung ins Chaos: Was ab August 2026 Pflicht ist, was durch den sogenannten Digital Omnibus verschoben wurde und was du konkret tun musst. Stand: Juli 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall hol dir die Einschätzung eines Anwalts oder einer Anwältin.

Was ist der EU AI Act überhaupt?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz, seit August 2024 in Kraft und stufenweise bis 2028 anwendbar. Der Kern ist ein risikobasierter Ansatz: Nicht die Technologie an sich wird reguliert, sondern der konkrete Anwendungsfall. Daraus ergeben sich vier Stufen, von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-KI und transparenzpflichtige Systeme bis zu Anwendungen mit minimalem Risiko.

Wichtig für die Einordnung: Das Gesetz unterscheidet zwischen Anbietern (die KI-Systeme entwickeln, etwa OpenAI oder Anthropic) und Betreibern beziehungsweise „Deployern“ (die KI unter eigener Verantwortung einsetzen). Als Selbstständiger, der ChatGPT, Claude und Co. nutzt, bist du Deployer. Viele der strengsten Pflichten treffen die Anbieter, nicht dich.

Was schon längst gilt (und viele übersehen)

Zwei Pflichtenpakete sind bereits aktiv:

  • Seit 2. Februar 2025: Bestimmte KI-Praktiken sind komplett verboten, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme. Verstöße können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten.
  • Ebenfalls seit Februar 2025: die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Wer KI im Betrieb einsetzt, muss für ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sorgen. Das betrifft praktisch jeden, der Copilot, ChatGPT und Co. nutzt.
  • Seit 2. August 2025: die Pflichten für General-Purpose-KI-Modelle sowie die Regeln zu Aufsichtsbehörden und Bußgeldern.

Der entscheidende Stichtag: 2. August 2026 (Artikel 50)

Das ist der Teil, der dich direkt betrifft. Anders als die Hochrisiko-Pflichten (dazu gleich mehr) bleibt Artikel 50 bei seinem ursprünglichen Termin. Ab dem 2. August 2026 nehmen außerdem die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit auf, und die bereits geltenden Regeln werden aktiv kontrolliert.

Artikel 50 kennt vier Fälle. Den offiziellen Gesetzestext findest du hier bei artificialintelligenceact.eu:

  • Chatbots: Wer ein KI-System einsetzt, das direkt mit Menschen chattet, muss offenlegen, dass hier eine KI antwortet.
  • Maschinenlesbare Markierung: Anbieter von Systemen, die Bilder, Audio, Video oder Texte erzeugen, müssen die Outputs technisch als KI-generiert markieren (Wasserzeichen, Metadaten). Diese Pflicht liegt bei den Anbietern, nicht bei dir.
  • Deepfakes: Wer einen Deepfake veröffentlicht, muss das offen kenntlich machen. Das gilt auch für KI-Bilder, die echte Szenen oder Personen vortäuschen.
  • Texte: KI-Texte sind nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie über Themen von öffentlichem Interesse informieren und nicht von einem Menschen redaktionell geprüft wurden.
Die vier Fälle der Kennzeichnung nach Artikel 50

Das Fristen-Chaos: der Digital Omnibus

Hier wurde es 2026 wild. Ursprünglich sollte am 2. August 2026 fast alles scharf gestellt werden, inklusive der strengen Hochrisiko-Pflichten. Dann kam der Rückzieher: Mit dem sogenannten Digital Omnibus (Einigung im Mai 2026) wurden die Vorschriften für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für in Produkte eingebaute Systeme sogar auf den 2. August 2028.

Der offen genannte Grund: Das Compliance-Ökosystem ist noch nicht bereit, weil die passenden Normen schlicht fehlen. Wichtig für dich: Artikel 50 wurde nicht verschoben. Die Kennzeichnungspflicht gilt fix ab dem 2. August 2026. Verwechsle die beiden Termine nicht, genau das sorgt gerade für die meiste Verwirrung.

Timeline der EU-AI-Act-Fristen bis 2028

Was das konkret für dich als Selbstständigen bedeutet

Die gute Nachricht zuerst: Für einen typischen Solo-Selbstständigen oder Kleinbetrieb ist der Aufwand überschaubar. So sieht es in der Praxis aus:

  • Blogtexte mit deiner redaktionellen Kontrolle: nicht kennzeichnungspflichtig. Ein mit KI vorbereiteter, von dir redigierter und freigegebener Artikel fällt nicht unter Artikel 50.
  • Chatbot auf deiner Website: Hier brauchst du einen klaren Hinweis, dass Besucher mit einer KI schreiben.
  • Deepfakes oder täuschend echte KI-Bilder: müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.
  • KI in Werbung: Das läuft ohnehin über das Wettbewerbsrecht (UWG), unabhängig vom AI Act.
  • KI-Kompetenz (Artikel 4): gilt formal auch für dich, ist bei guter eigener KI-Kompetenz aber vor allem eine Dokumentationsfrage.
Übersicht: Was Selbstständige kennzeichnen müssen und was nicht

Und was ist mit bereits bestehenden Inhalten? Aufatmen: Laut dem Leitlinien-Entwurf der EU-Kommission vom Mai 2026 (Randnummer 142) müssen KI-Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Du musst also keine hunderte alten Bilder nachrüsten. Das bestätigen auch Fachanwälte gegenüber LTO. Nur wenn du einen alten Inhalt nach dem Stichtag wesentlich überarbeitest oder neu veröffentlichst, gilt er als Neuveröffentlichung und die Pflicht greift.

Wichtig zur redaktionellen Kontrolle: Die Ausnahme für Texte ist ernst gemeint. Eine bloße Rechtschreib- oder Formalprüfung genügt nicht. Nötig ist eine bewusste inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit, Plausibilität und Quellen, mit echter Möglichkeit, den Text zu ändern oder abzulehnen, plus eine klar identifizierbare Person, die die redaktionelle Verantwortung trägt (etwa über Autorenbox und Impressum). Die Details erläutert die Kanzlei LAUSEN.

Wenn du KI ohnehin sauber und rechtssicher einsetzen willst, hilft eine datenschutzkonforme Plattform. Wie das geht, zeige ich dir im Guide zu DSGVO-konformer KI mit meinGPT.

Sanktionen und das realistische Risiko

Die Bußgeldstaffel klingt dramatisch: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent Jahresumsatz für verbotene Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für fehlende Kennzeichnung. Für den Mittelstand sind solche Summen aber unwahrscheinlich.

Das realistischere Risiko sind UWG-Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände. Eine fehlende KI-Kennzeichnung in einer Werbeanzeige könnte als irreführende Geschäftspraxis ausgelegt werden, mit Unterlassungserklärung und Anwaltskosten. Rechtlich abschließend geklärt ist das aber noch nicht. In Deutschland sind die Zuständigkeiten zudem noch im Aufbau, vorläufig bei der Bundesnetzagentur (KI-Desk) und dem BfDI.

Deine Checkliste für den 2. August 2026

  • Dokumentiere kurz deinen KI-Einsatz: welche Tools, wofür, wer prüft die Ergebnisse.
  • Setze bei einem Website-Chatbot einen sichtbaren KI-Hinweis.
  • Kennzeichne Deepfakes und täuschend echte KI-Bilder klar als KI-generiert.
  • Geh bei veröffentlichten Texten redaktionell drüber und übernimm die Verantwortung, dann bist du bei Artikel 50 auf der sicheren Seite.

Fazit: Kein Grund zur Panik, aber zum Aufräumen

Der AI Act ist ein Monster an Umfang, aber für dich als Selbstständigen kocht es sich auf wenige, machbare Punkte herunter. Blogtexte mit deiner Freigabe sind raus, ein Chatbot-Hinweis und eine kurze Doku deines KI-Einsatzes reichen für den Anfang weit. Wer den Unterschied zwischen dem 2. August 2026 (Kennzeichnung) und Ende 2027 (Hochrisiko) kennt, ist dem Großteil des Marktes schon voraus.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht (FAQ)

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 des EU AI Act gilt ab dem 2. August 2026. Dieser Termin wurde durch den Digital Omnibus nicht verschoben.

Muss ich KI-generierte Blogtexte kennzeichnen?

In der Regel nicht. Texte sind nur kennzeichnungspflichtig, wenn sie über Themen von öffentlichem Interesse informieren und nicht redaktionell von einem Menschen geprüft wurden. Ein mit KI erstellter und von dir redigierter Blogartikel fällt nicht darunter.

Muss ich bestehende KI-Inhalte nachträglich kennzeichnen?

Nein. Laut dem Leitlinien-Entwurf der EU-Kommission vom Mai 2026 (Randnummer 142) müssen KI-Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Bestehende Bilder und Beiträge kannst du also so lassen. Nur wer einen alten Inhalt nach dem Stichtag wesentlich überarbeitet oder neu veröffentlicht, löst die Kennzeichnungspflicht neu aus.

Gilt der AI Act auch für Selbstständige und kleine Unternehmen?

Ja. Die Pflichten zur KI-Kompetenz (Artikel 4) und zur Kennzeichnung (Artikel 50) gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Der praktische Aufwand ist für Solo-Selbstständige aber meist gering.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?

Theoretisch drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes. Für kleine Betriebe ist eine UWG-Abmahnung durch Wettbewerber das realistischere Risiko.

Wurde der EU AI Act verschoben?

Nur teilweise. Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten auf Ende 2027 beziehungsweise 2028 verschoben. Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 gilt aber weiterhin ab dem 2. August 2026.

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