Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Mit diesem Mindestlohnrechner 2026 prüfst du in Sekunden, ob dein Stundenlohn dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro entspricht. Der Rechner berechnet aus dem Stundenlohn ein verstetigtes Monatsgehalt und aus dem Monatsgehalt den effektiven Stundenlohn. Über den Jahres-Schalter prüfst du wahlweise gegen den Wert 2026 oder gegen den bereits beschlossenen Wert 2027 von 14,60 Euro. Praktisch für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und für die Personalkostenplanung.
Liegt dein Verdienst im gesetzlichen Rahmen? Mit dem Rechner kontrollierst du die Einhaltung der Vorgaben schnell. Arbeitnehmer sehen sofort, ob ihr Stundenlohn passt. Arbeitgeber berechnen das verstetigte Monatsgehalt für die Kalkulation.
Mindestlohnrechner 2026 und 2027 online nutzen
Hinweis: Der Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Der Rechner prüft den Bruttostundenlohn gegen die gesetzliche Untergrenze und berechnet das verstetigte Monatsbrutto. Was netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Bundesland und Sozialabgaben ab. Dafür steht der Nettolohnrechner bereit.
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Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Den Wert hat die Mindestlohnkommission empfohlen und die Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt. Der Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Praktika, Auszubildende und ehrenamtliche Tätigkeiten.
Mindestlohn 2027: Die nächste Erhöhung ist beschlossen
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das ist keine Prognose, sondern eine bereits festgelegte Anpassung auf Grundlage des Beschlusses der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Das Bundeskabinett hat die Erhöhung mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung verbindlich gemacht.
| Jahr | Mindestlohn pro Stunde | Veränderung |
|---|---|---|
| 2025 | 12,82 Euro | Ausgangswert |
| 2026 | 13,90 Euro | plus 8,42 Prozent |
| 2027 | 14,60 Euro | plus 5,04 Prozent |
Über beide Schritte zusammen steigt der Mindestlohn um rund 13,9 Prozent. Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Bruttoeinkommen. Für Arbeitgeber steigen die Personalkosten entsprechend.
So funktioniert die Berechnung
Der Rechner arbeitet mit dem verstetigten Monatsgehalt. Damit ergibt sich ein gleichbleibender Monatsbetrag, auch wenn einzelne Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben.
Die Formel lautet: Stundenlohn mal Wochenstunden mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Der Faktor aus 52 geteilt durch 12 ergibt 4,33. Multipliziert man Stundenlohn und Wochenstunden mit diesem Faktor, erhält man direkt das verstetigte Monatsgehalt.
| Beispiel bei 40 Stunden pro Woche | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Monatsbrutto 2026 | 13,90 Euro mal 40 mal 52 geteilt durch 12 | 2.409,33 Euro |
| Monatsbrutto 2027 | 14,60 Euro mal 40 mal 52 geteilt durch 12 | 2.533,33 Euro |
Allein durch die Erhöhung von 2026 auf 2027 ergibt sich bei 40 Stunden pro Woche eine Steigerung von rund 124 Euro brutto pro Monat.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr gerechnet?
Für das Jahresbrutto multipliziert man Stundenlohn, Wochenstunden und 52 Wochen.
| Jahr | Rechnung bei 40 Stunden pro Woche | Jahresbrutto |
|---|---|---|
| 2026 | 13,90 Euro mal 40 mal 52 | 28.912 Euro |
| 2027 | 14,60 Euro mal 40 mal 52 | 30.368 Euro |
Die Erhöhung bringt damit über 1.400 Euro mehr brutto im Jahr.
Mindestlohn und Minijob 2026
Auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn. Die Minijobgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie steigt deshalb mit jeder Erhöhung mit, damit die mögliche Arbeitszeit gleich bleibt.
| Jahr | Mindestlohn pro Stunde | Minijobgrenze pro Monat |
|---|---|---|
| 2026 | 13,90 Euro | 603 Euro |
| 2027 | 14,60 Euro | 633 Euro |
Bei 13,90 Euro pro Stunde sind im Minijob rund 43 Stunden pro Monat oder etwa 10 Stunden pro Woche möglich. Wird mehr als der Mindestlohn gezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend.
Typische Fehler bei der Mindestlohnberechnung
Zuschläge werden falsch angerechnet
Nicht jeder Zuschlag darf auf den Mindestlohn angerechnet werden. Nacht und Überstundenzuschläge können zusätzlich geschuldet sein und zählen nicht zur Erfüllung des Mindestlohns.
Überstunden werden nicht voll vergütet
Der Mindestlohn gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Wer regelmäßig mehr arbeitet als vertraglich vereinbart, hat auch für diese Stunden Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.
Minijobs werden falsch kalkuliert
Im Minijob muss die monatliche Arbeitszeit so geplant werden, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Der Mindestlohn pro Stunde bleibt dabei verbindlich.
Was tun, wenn dein Lohn unter dem Mindestlohn liegt?
Prüfe zuerst deine Abrechnung. Stimmen die erfassten Arbeitsstunden? Sind Zuschläge korrekt ausgewiesen? Wurde der richtige Stundenlohn angesetzt?
Liegt dein effektiver Stundenlohn unter 13,90 Euro im Jahr 2026 oder unter 14,60 Euro ab 2027, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachzahlung. Zuständig für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Der Mindestlohn gilt automatisch kraft Gesetzes. Er muss nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen.
Mindestlohn brutto und netto
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Wie viel davon tatsächlich auf dem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab.
Das beeinflusst dein Netto
- Steuerklasse
- Bundesland und Kirchensteuer
- Krankenversicherung und Zusatzbeitrag
- Kinder und Pflegeversicherung
Arbeitgeber Sicht
- Verstetigtes Monatsbrutto kalkulieren
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einplanen
- Umlagen und Berufsgenossenschaft berücksichtigen
- Gesamten Personalaufwand realistisch ansetzen
Dein konkretes Nettogehalt und den gesamten Arbeitgeberaufwand berechnest du im Nettolohnrechner 2026 mit Arbeitgeberkosten.
Fazit: Stundenlohn prüfen und vorausplanen
Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro und steigt 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Mit dem Rechner prüfst du sofort, ob dein Stundenlohn passt, und siehst das verstetigte Monatsgehalt. Über den Jahres-Schalter planst du die Erhöhung 2027 gleich mit ein.
Für das tatsächliche Netto und die vollen Personalkosten lohnt sich der ergänzende Nettolohnrechner. Verbindlich bleibt immer die individuelle Lohnabrechnung.
Weiterlesen
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (bmas.de). Bundesregierung, Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen, Werte 2026 und 2027 sowie Minijobgrenzen (bundesregierung.de). Mindestlohnkommission, Höhe und Anpassung des Mindestlohns (mindestlohn-kommission.de). Gesetzliche Grundlage: § 1 Mindestlohngesetz (gesetze-im-internet.de).
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
Wie berechne ich aus dem Stundenlohn das Monatsgehalt?
Multipliziere den Stundenlohn mit den Wochenstunden, mit 52 Wochen und teile durch 12 Monate. Bei 13,90 Euro und 40 Stunden pro Woche ergibt das 2.409,33 Euro brutto im Monat.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja. Auch im Minijob gilt der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde. Die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 Euro und steigt 2027 auf 633 Euro, damit die mögliche Arbeitszeit gleich bleibt.
Gilt der Mindestlohn auch bei Krankheit und Urlaub?
Ja. Auch während Krankheit oder Urlaub darf der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden.
Muss der Mindestlohn im Arbeitsvertrag stehen?
Nein. Der Mindestlohn gilt automatisch kraft Gesetzes nach dem Mindestlohngesetz, auch wenn er nicht ausdrücklich im Vertrag genannt ist.
Was tun, wenn der Lohn unter dem Mindestlohn liegt?
Prüfe zuerst die Abrechnung auf Arbeitsstunden, Zuschläge und Stundenlohn. Liegt der effektive Stundenlohn unter der gesetzlichen Grenze, besteht Anspruch auf Nachzahlung. Zuständig für die Kontrolle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll.

