ÖFFIZIENZ Förder-Check Sachsen-Anhalt

Kostenloser Selbsttest: Ist Ihr Energieeffizienz-Vorhaben nach der Richtlinie Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ förderfähig? Punktzahl, Fördersatz und Ausschlussgründe sofort im Browser – ohne Anmeldung.

Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ · EFRE 2021–2027

Ist mein Vorhaben förderfähig?

Beantworten Sie die Fragen zu Gebäude und Maßnahme. Das Ergebnis erscheint sofort – mit Punktzahl nach den Projektauswahlkriterien, geschätztem Fördersatz und den Punkten, die einen Antrag scheitern lassen. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Richtlinie i.d.F. vom 01.08.2025, gültig bis 30.06.2027 Bewilligung: Investitionsbank Sachsen-Anhalt Umsetzung bis 31.12.2028

Unverbindliche Orientierung, keine Förderberatung. Dieser Rechner bildet die veröffentlichten Regeln vereinfacht ab und ersetzt weder die Prüfung des Einzelfalls noch eine Auskunft der Bewilligungsbehörde. Über die Förderung entscheidet allein die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Vollständiger Hinweis am Ende der Seite.

Ergebnis

Bitte Angaben ergänzen

Sobald Gebäudeart, Kosten und Einsparung eingetragen sind, erscheint hier die Einschätzung.

Punkte · 33 nötig

Fördersatz

Zuschuss

Eigenanteil

01

Gebäude und Trägerschaft

Der Gebäudekatalog der Richtlinie ist abschließend – hier scheitern die meisten Anfragen.

Enthält das Gebäude Wohnraum? FAQ 2.6
Wem gehört das Gebäude? Nr. 2.1
Sind Sie Eigentümer des Grundstücks? Nr. 4.9 · FAQ 2.7
Wie wird die Sportstätte genutzt? Nr. 4.10 / 4.11 · FAQ 7.13
02

Die Maßnahme

Die Einordnung entscheidet über Punkteskala, Nachweise und Beihilfeartikel.

Was wird gemacht? Nr. 2.1.1
Lässt sich die Anlage einem konkreten Gebäude zuordnen? FAQ 1.11 / 1.12
Ergänzende Maßnahmen im Vorhaben Nr. 2.1.2 · PAK 4
Trifft einer dieser Punkte zu?
03

Kosten und Einsparung

Maßgeblich sind die zuwendungsfähigen Ausgaben je Antrag – und je Gebäude ist ein eigener Antrag nötig.

Ohne erstattungsfähige Umsatzsteuer, ohne Eigenleistungen, ohne Bauherren- und Projektsteuerungsaufgaben. Nebenkosten wie Planung durch Dritte zählen mit, höchstens jedoch 20 % der Gesamtausgaben.
Bezogen auf das Gebäude oder als maßnahmenbezogene Bauteilbetrachtung – beides ist zulässig (FAQ 5.4). Nachzuweisen durch eine ausstellungsberechtigte Person nach § 88 GEG.
Wird für die Fördereffizienz gebraucht. Ohne Angabe wird vorsichtig mit der Mindestpunktzahl gerechnet.
04

Nachweise zur Klimastrategie

Das erste Auswahlkriterium ist bei kleinen Vorhaben oft der Punkt, an dem die nötigen 33 Punkte kippen. Mehrere Nachweise werden addiert.

Was liegt vor oder wird bis zur Antragstellung erstellt? PAK 1 · FAQ 1.6 / 1.7
05

Beihilferecht

Diese Frage entscheidet zwischen 90 Prozent und einem Bruchteil davon.

Wird im Gebäude eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt? Art. 107 AEUV · FAQ 6.4
Größe der Einrichtung als Unternehmen
Achtung: Ist eine Kommune zu mehr als 25 Prozent beteiligt, entfällt der KMU-Status in der Regel – dann bitte „Groß“ wählen.

Punkte im Einzelnen

PAK 1 Klimastrategie0
PAK 2 Endenergieeinsparung0
PAK 3 Fördereffizienz0
PAK 4 Erneuerbare / naturbasiert0

Was in jedem Fall gilt

  • Erst beantragen, dann beauftragen. Frühestmöglicher Vorhabenbeginn ist der Antragseingang bei der Investitionsbank. Schon eine unterschriebene Auftragsbestätigung davor schließt die Förderung aus – einen vorzeitigen Maßnahmebeginn gibt es nicht.
  • Die Planung zahlt sich nicht selbst. Energieausweis, Einsparberechnung, Energieberatung und Projektsteuerung sind nicht förderfähig. Planungsleistungen Dritter dagegen schon, bis höchstens 20 Prozent der Gesamtausgaben.
  • Sie gehen in Vorleistung. Bis 200.000 Euro wird als Pauschale erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Darüber erfolgt Erstattung, wobei jeder Abruf außer der Schlusszahlung mindestens 180.000 Euro umfassen muss.
  • Vergabe dokumentieren. Private Antragsteller holen ab 100.000 Euro Auftragswert drei Angebote ein, öffentliche Auftraggeber wenden das Vergaberecht an. Pauschalpreisverträge sind nicht abrechenbar.
  • Nach dem Bau geht es weiter. Die erzielte Einsparung ist erneut nachzuweisen, es gelten Publizitätspflichten, fünf Jahre Zweckbindung und zehn Jahre Aufbewahrung.

Fragen zum konkreten Fall

Unsicher, ob Ihr Vorhaben durchgeht?

Der Rechner zeigt die Regeln, aber nicht jeden Sonderfall. Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Vorhaben zugeschnitten sein muss, damit es die Kriterien erfüllt, schreiben Sie mir. Eine kurze Beschreibung von Gebäude, Maßnahme und Kostenrahmen genügt.

jegszent@consulting-bridge.de

Marcus Jegszent · Consulting Bridge · Antwort in der Regel innerhalb weniger Werktage

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